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Auftragsarbeiten als Game Developer - ein besonderes Haftpflichtrisiko

Kaum ein Entwickler oder Freelancer übernimmt nicht auch einmal Auftragsarbeiten – seien es Programmier-, Grafik-/Animations- oder sonstige Teilprojekte.

 

Nicht selten sind diese fristgebunden, und bisweilen werden auch vertragliche Konventionalstrafen bei Nichterfüllung vereinbart.

 

Kommt es aufgrund von eigenen Fehlern entweder zum Versäumnis der Abgabefrist oder durch erst später entdeckte Mängel zu Störungen im Projektablauf des Auftraggebers, können rasch erhebliche Schadensersatzforderungen im Raum stehen. Das Problem: Diese Schäden sind keine Personen- oder Sachschäden, für die eine normale Betriebshaftpflichtversicherung (oft auch Bürohaftpflicht genannt) deckt. Es handelt sich vielmehr um so genannte Vermögensschäden. Zwar kennt die Betriebshaftpflicht auch Vermögensschäden wie beispielsweise Verdienstausfälle oder entgangenen Gewinn – allerdings nur, wenn diese Folgen eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens sind.


Doch genau daran fehlt es immer dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses durch reine Dienstleistung wie Beratung, Planung oder die hier genannten Auftragstätigkeiten unmittelbar ein finanzieller Schaden entsteht. In der Versicherungswelt spricht man von „reinen” oder „echten Vermögensschäden”.

 

Diese reinen Vermögensschäden, zu denen beispielsweise auch eine behauptete Verletzung von Schutzrechten wie Urheber- oder Patentrechten gehört, deckt nur eine so genannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. ein echter Vermögensschadenhaftpflicht-Baustein. Zwar sind diese häufig spürbar teurer als die reine Betriebshaftpflicht – was auch ihre Schadenhäufigkeit und -höhe und damit ihre Bedeutung für die Praxis reflektiert. Dennoch sollte kein Game Developer, ob selbstständig oder als Studio, auf diesen Schutz verzichten.

 

Für eine entsprechende Beratung steht gamesurance dir natürlich gerne zur Verfügung!