Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig – das ist weitgehend bekannt, und dafür hat man schließlich seine Privathaftpflichtversicherung. Bist du aber für
einen Verein tätig, greift die Privathaftpflicht häufig nicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer Vereinsangelegenheit entsteht.
Hier tritt die Vereinshaftpflicht ein für versehentlich verursachte Personen-, Sach- oder Umweltschäden, versichert sind typischerweise alle Personen, die im Namen des Vereins
tätig sind (auch Angestellte, selbst wenn sie keine Vereinsmitglieder sind). Geklärt werden sollte zudem, ob eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigt wird, wenn
beispielsweise Vertragsstrafen zu euren Lasten vereinbart sind oder Unachtsamkeiten sonstige finanzielle Schäden bei Dritten verursachen können, für die ihr haftbar gemacht werdet.
Als Verantwortungsträger haftest du außerdem persönlich für Schäden, die Fehlentscheidungen deinem Verein oder Unternehmen zufügen (Beispiel: durch einen Fehler verursachter Verlust der
Gemeinnützigkeit). Daher solltet ihr eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) sowohl aus Sicht des Vereins
wie auch aus persönlicher Sicht prüfen.
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